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Grunderwerbsteuer beim Hausbau: Infos im Überblick

Zwischen 3,5 % und 6,5 % werden fällig

Wer eine Immobile bauen möchte, der muss sich zunächst um ein passendes Grundstück kümmern. Bereits bei der Planung des Grundstücks und bei der Suche sollte man sich mit dem Begriff der Grunderwerbsteuer auseinandersetzen. Denn diese ist in jedem Fall fällig, wenn ein Grundstück gekauft werden soll. Die Steuer wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und schwankt in ihrer Höhe von Bundesland zu Bundesland und ist abhängig vom Kaufpreis des Grundstücks. Dieser Kostenpunkt wird zu den Nebenkosten beim Hausbau gerechnet.

Was sind Grunderwerbsteuern?

Grunderwerbsteuern fallen immer dann an, wenn eine Person ein Grundstück oder einen Teil eines Grundstücks käuflich erwirbt. Aus diesem Grund müssen sich die meisten Bauherren mit dieser Steuer "herumärgern" und sich um die Höhe der Steuer Gedanken machen. Wer in der Nähe der Grenzen eines Bundeslandes bauen möchte, sollte sich besonders intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Da die Steuer in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch sein kann, ist es oftmals von Vorteil, wenn die Immobilie im nächsten Bundesland gebaut würde. Da die Grunderwerbssteuer eine sogenannte Verkehrssteuer ist, kann diese nicht gestundet werden. Die notwendige Summe muss binnen eines Monats nach Eingang des Steuerbescheids entrichtet werden.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer im Rahmen des Hausbaus an?

Prinzipiell fällt die Grunderwerbsteuer beim Kauf aller Immobilien und Grundstücke an. Egal ob ein fertiges Haus, ein neues Baugrundstück oder eine Wohnung in der Stadt gekauft wird: Die Grunderwerbsteuer wird immer fällig. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Kaufpreis.

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach der Höhe der Gegenleistung. Es spielt dementsprechend nicht nur der Kaufpreis für das Grundstück eine wichtige Rolle, sondern auch die gegebenenfalls schuldrechtlich übernommenen Verbindlichkeiten, die dem Verkäufer vorbehaltene Nutzung des Grundstücks oder sonstige übernommene Grundstücksbelastungen. Ist, beispielsweise bei einer Schenkung, der Wert nicht durch einen Gegenwert zu ermitteln, so wird für die Steuer die sogenannte Bemessungsgrundlage angewandt. Das bedeutet, dass auch bei einer Schenkung die Steuer ggf. entrichtet werden muss. Aus diesem Grund sollte die Höhe der Steuer immer vor Abschluss eines Geschäftes berechnet und in die Kalkulation übernommen werden.

Beispielrechnung Grunderwerbsteuer

Kaufpreis Grundstück: 100.000 €

Bundesland: Sachsen

Steuersatz: 5,5%

Grunderwerbsteuer: 5.500€

Wie hoch ist die Steuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Im Jahr 1998 wurde ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 Prozent vereinbart. Im Rahmen von Erhöhungen hat sich dieser Steuersatz jedoch in praktisch allen Bundesländern deutlich nach oben korrigiert. Während der Steuersatz in Bayern und Sachsen noch immer bei den niedrigen 3,5 Prozent liegt, sieht dies in vielen anderen Bundesländern deutlich anders aus. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen führen die Liste mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent an. Somit ist es besonders wichtig, sich bereits frühzeitig mit dem aktuellen Steuersatz für die Grunderwerbsteuer des eigenen Bundeslandes zu beschäftigen, um die Kosten bei einem Grundstückskauf mit einbeziehen zu können. (Stand Januar 2019)


Höhe der Grunderwerbsteuer (Stand 2023)

Bundesland Steuersatz
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 5,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 5,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5% (ab 1.1.2024: 5,0 %)

Grunderwerbsteuern beim Hausbau clever sparen

Wer eine Immobilie kauft, erwirbt normalerweise auch das Grundstück, auf dem die Immobilie steht. Dies treibt den Preis deutlich in die Höhe, welcher als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer angelegt wird. Dementsprechend fällt die Steuer in einem solchen Fall deutlich höher aus.

Wer jedoch vorerst nur ein Grundstück kauft und dort ein Haus bauen möchte, muss nur die Steuer für den Kaufpreis des Grundstückes entrichten. In diesem Fall werden deutlich weniger Grunderwerbsteuern fällig und es kann clever gespart werden.

Wie berechnet sich die Grunderwerbssteuer?

Die Grunderwerbssteuer berechnet sich aus den verschiedensten Faktoren. Die Grundlage jeder Berechnung ist der Kaufpreis des Grundstücks. Von diesem Preis können verschiedene Verbindlichkeiten abgezogen werden, wenn diese beim Kauf einer Immobilie eine Rolle spielen. Beispielsweise die Übernahme von Schulden auf dem Grundstück des Verkäufers durch den Käufer.