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Abgeschlossenheitserklärung-/Bescheinigung beim Hausbau: Definition und mehr

Bauliche Trennung und individuelle Wohneinheiten

Die Abgeschlossenheitserklärung: Eine Definition

Die Abgeschlossenheitserklärung, auch als Abgeschlossenheitsbescheinigung bekannt, ist ein Dokument, das von der Baubehörde ausgestellt wird. Sie dient dazu, die bauliche Trennung von Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus nachzuweisen.

Wohnen mit klaren Grenzen

Wann und wozu wird eine Abgeschlossenheitserklärung benötigt?

  • Teilungserklärung: Die Abgeschlossenheitserklärung bildet zusammen mit dem Aufteilungsplan und der Gemeinschaftsordnung die Teilungserklärung. Diese ist notwendig, um ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufzuteilen und die einzelnen Wohnungseinheiten im Grundbuch einzutragen. 
  • Verkauf von Wohnungen: Erst nach Vorliegen der Teilungserklärung kann der Eigentümer Wohnungen einzeln verkaufen. Die Bank benötigt die Abgeschlossenheitsbescheinigung als Sicherheit für Darlehen, die ins Grundbuch eingetragen werden. 
  • Rechtssicherheit für Eigentümer und Käufer: Die Abgeschlossenheitserklärung ermöglicht eine klare Zuordnung der einzelnen Wohneinheiten. Dadurch wissen Eigentümer, welche Bereiche zu ihrer Wohnung gehören und Käufer können sicher sein, dass sie eine eigenständige Wohneinheit erwerben. 
  • Vermietung von Wohnungen: Wenn Wohnungen ausschließlich vermietet werden, ist keine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. 

Erforderliche Unterlagen und Anforderungen

Beantragung und Voraussetzungen: 

  • Die Beantragung erfolgt in der Regel formlos durch den Eigentümer bei der örtlichen Baubehörde. 
  • Erforderliche Unterlagen: Lageplan, aktueller Grundbuchauszug, Aufteilungsplan des Wohnraums, Grundriss und Ansichten des Gebäudes. 
  • Voraussetzungen: Die Wohnungen müssen in sich abgeschlossen sein, d. h., ein eigenständiger Haushalt muss darin möglich sein. Dazu gehören ein eigener Zugang, eine Küche und ein Badezimmer.