Finanzielle Sicherheiten
Maximale Sicherheit bei Ihrem Hausbau!
Bei vielen Bauherren steht eine finanzielle Sicherheit an erster Stelle, wenn es um das Thema Hausbau geht. Lesen Sie hier, welche Leistungsbausteine Kern-Haus für Sie zur Verfügung stellt.
Bestpreis
Kern-Haus bietet ein maximales Preis-Leistungs-Verhältnis! Mit dem Kern-Haus-Bestpreis können Sie ohne Wenn und Aber bis zur Aushändigung des Bauantrags vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sie ein vergleichbares Massivhaus-Angebot, inklusive der rechnerischen Heizkosten, zu einem niedrigeren Preis bekommen.¹
Das massive DuoTherm-Mauerwerk setzt echte Maßstäbe, wenn es um energieeffizientes Bauen geht. Deshalb hat Kern-Haus die Heizkosten gleich mitberücksichtigt. Das gibt Ihnen die hohe Sicherheit, dass Sie nach dem Einzug in Ihr Traumhaus dauerhaft bei den Heizkosten sparen. Vergleichen Sie selbst!
Festpreisbindung - bis zu 24 Monate Preissicherheit
Sicher ist sicher! Sie haben bis zu 24 Monate absolute Preissicherheit (Ausbauhaus bis zu 18 Monate). Dies gilt für die ersten zwölf Monate ab der Vertragsbestätigung. Wird der Baubeginn innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsbestätigung realisiert, gilt der Festpreis ebenso für die bis zu zwölfmonatige Bauphase – je nach Größe und Umfang Ihres Hauses.
Noch mal auf den Punkt gebracht: doppelte Sicherheit.²
Vertragserfüllungsbürgschaft
Kern-Haus bietet auf Wunsch eine Vertragserfüllungsbürgschaft an. Mit dieser Bürgschaft garantiert Kern-Haus die zusätzliche Absicherung aller Bauleistungen bis zur individuell bestimmten Bürgschaftshöhe. Das bedeutet für Sie: ein Maximum an finanzieller Sicherheit.
Kostenkontrolle
Kern-Haus entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine Hausplanung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen, sodass Ihr geplantes Investitionsbudget nicht überschritten wird. Somit überlassen Sie nichts dem Zufall und können zuverlässig und sicher in die Zukunft planen. Volle Kostenkontrolle von der Planung bis zur Schlüsselübergabe!
¹ Rechnerische Heizkosten lt. Energieausweis auf zehn Jahre bei identischem Grundriss, gleicher Wandstärke, Wohnfläche und Heiztechnik. Ausführung in gleicher Qualität und Ausstattung gemäß Bau- und Ausstattungsbeschreibung in der Bundesrepublik Deutschland. Berechnung nach gesetzlicher Energieeinsparverordnung unter Berücksichtigung der Energiepreise der Energieversorgung Mittelrhein AG (EVM).
² Maßgeblich für die Festpreisbindung ist der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegende Bauwerkvertrag Punkt 4.6, ausgenommen bei einer gesetzlichen Mehrwehrtsteuererhöhung.