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Änderungen beim Hausbau in 2025 in NRW

Neues PV-Anlagen-Gesetz in NRW tritt ab dem ab dem 1. Januar 2025 in Kraft


2025 möchten Sie sich endlich den Wunsch vom Traumhaus erfüllen und in die eigenen vier Wände ziehen? Beim Hausbau gibt es in NRW ab dem kommenden Jahr eine wichtige Änderung.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen ein neues Gesetz in Kraft, das die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Dächern von Wohngebäuden vorschreibt. Diese Regelung ist Teil der geänderten Landesbauordnung, die im Oktober 2023 von der schwarz-grünen Landesregierung verabschiedet wurde.

 

Was bedeutet das für Bauherren?

Für alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2025 genehmigt werden, ist die Installation einer PV-Anlage verpflichtend. Die Mindestgröße der PV-Anlage beträgt dabei 30 Prozent der gesamten Dachfläche bei Neubauten.

 

Ausnahmen von der PV-Pflicht

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn eine Dachfläche technisch nicht geeignet ist, die Installation wirtschaftlich nicht tragbar ist oder es planerisch keine Alternative zur Nordausrichtung der Dachfläche gibt, entfällt die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage. Zudem können gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen die Solarpflicht erfüllen.

 

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung bildet die geänderte Landesbauordnung, die Ende Oktober 2023 verabschiedet wurde. Diese Novelle zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

Fazit

Für Bauherren und Eigentümer in NRW bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen sollten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren.

 

Kern-Haus berät Sie hierzu gerne!